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Breitband-Initiative

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie – BbR

Elias Gottschalk

Adresse

Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt

Telefonnummer

09181 2912-145

E-Mail

gottschalk@vg-neumarkt.de

Breitband-Initiative 2021

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Sengenthal beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Der Breitbandausbau für die Ortsteile Sengenthal, Buchberg, Forst und Reichertshofen ist für den Zeitraum zwischen März 2025 und November 2026 geplant.
Der Glasfaserhausanschluss ist im Zuge der aktuellen Markterkundung und der darauffolgenden Ausbauphase für Sie kostenlos möglich. Im Nachgang werden für einen solchen Anschluss Kosten in Höhe von ca. 800 € möglich.
Alle Haushalte die im Zuge des aktuellen Programms bis ins Haus angeschlossen werden können, werden im November 2024 befragt.
Sollten sie bereits Telekom Kunde sein, können die Verträge auch direkt auf den Glasfaseranschluss umgeschrieben werden.
Die Tarife beginnen erst zu laufen, sobald der Glasfaseranschluss funktionsbereit errichtet bzw. in Betrieb genommen wurde.
Sie können die Verfügbarkeit direkt über folgenden Link überprüfen und ggf. einen Anschluss beantragen:
Glasfaser-Ausbau: in wenigen Schritten verlegt | Telekom
Klicken Sie ganz einfach auf “Verfügbarkeit überprüfen”.

Weitere wichtige Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Sengenthal für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download in einer Karte veröffentlicht.

Die Gemeinde Sengenthal veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 19.03.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an die Kontaktperson der Kommune bereitgestellt.

Dokumente:

Die Gemeinde Sengenthal hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokumente:

Die Gemeinde Sengenthal führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Berngau durchgeführt.

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Zum Vergabeverfahren (erfolgt elektronisch)

Bekanntmachung der Gemeinde Sengenthal bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Dokumente:

Die Gemeinde Sengenthal hat am 27.10.2022 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

20221027_173917

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 28.11.2022 zwischen der Gemeinde Sengenthal und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme der Gemeinde Sengenthal ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Dokumente:

Breitband-Initiative 2018

Breitbanderschließung der Gemeinde Pilsach

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten, als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Kommune hat in einer ersten Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Gemäß Nr. 4.3 ff. BbR „Markterkundung“ wird um Stellungnahme der Netzbetreiber zu folgenden Punkten zu gebeten:

  • Eigenwirtschaftliche Ausbaupläne der Netzbetreiber im Erschließungsgebiet
  • Dokumentation der Ist-Versorgung
  • Aktuelle Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt. 

Siehe dazu folgende Dokumente:

Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) hat die Gemeinde Sengenthal vom 05.10.2018 bis 09.11.2018 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.

Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Markterkundungsverfahrens erfolgt auf der Homepage der Gemeinde Sengenthal und auf dem zentralen Onlineportal http://schnelles-internet-in-bayern.de.

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokumente:

Ergebnis der Markterkundung

Interkommunale Ausschreibung der Gemeinden Mühlhausen und Sengenthal (veröffentlicht: 17.04.2019)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Gemeinde Sengenthal führt in einer interkommunalen Zusammenarbeit ein neues Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Gemeinde Sengenthal und der Gemeinde Mühlhausen definierten Erschließungsgebiete im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)” durch.

Hinweis

Das Auswahlverfahren wurde ohne Ergebnis beendet und wird hiermit aufgehoben.

Breitband-Initiative 2016

Breitbanderschließung der Gemeinde Sengenthal

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzesssiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sengenthal gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen zu befragen.

Die Gemeinde Sengenthal arbeitet beim Breitbandausbau gemäß Nr. 6.6 BbR mit der Gemeinde Berngau interkommunal zusammen.

Die Gemeinde Sengenthal bittet daher, bis spätestens 30. April 2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Sengenthal im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.

Die Gemeinde Sengenthal hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff.BbR durchgeführt. Das ermittelte Ergebnis im Rahmen der durchgeführten Markterkundung stellt sich wie folgt dar:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Bekanntmachung Auswahlverfahren veröffentlicht: 28.06.2016

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in von der Gemeinde Sengenthal definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern.

Die Gemeinde Sengenthal arbeitet gemäß Nr. 6.6 BbR mit nachfolgender Gemeinde interkommunal zusammen:

Gemeinde Berngau:

  • Link zu Berngau (nach Umstellung)

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Bekanntmachung

Am 26.07.2017 wurde durch Finanzminister Markus Söder in Nürnberg der Förderbescheid überreicht.

Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Stellungnahme der Gemeinde Sengenthal

Breitband-Initiative 2014

Schnelles Internet für die Gemeinde Sengenthal

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie – BbR

Bedarfsermittlung für Breitbanddienste 

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Dokumente:

Markterkundungs- und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

Dokumente:

1. Zieldefinition

Die Gemeinde Sengenthal führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

Zeitgleich führt die Gemeinde Sengenthal ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

2. Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Sengenthal (Einwohner: 2732, Landkreis Neumarkt) weist erhebliche Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind nahezu alle Orte der Gemeinde Sengenthal.
Die Gemeinde Sengenthal hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung ergibt. Das Ergebnis finden Sie im Breitband-Expose oder kann schriftlich beim Breitbandpaten 1. Bürgermeister Brandenburger, Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. bgm.brandenburger@vg-neumarkt.de angefordert werden.

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

  • Vorstellung des Netzbetreibers
  • Referenzen
  • Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
  • Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload – Endkundenpreise, inklusive
  • Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
  • Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
  • Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
  • Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

Bewertungskriterien

  • Erschließungsgrad
  • Höhe der Endkundenpreise
  • Zuschussbedarf
  • Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.

Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene:
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

Netzbetrieb:
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 09. März 2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Sengenthal eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 09. April 2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

8. Ansprechpartner

Gemeinde Sengenthal
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i. d. OPf.

1. Bürgermeister Werner Brandenburger
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i. d. OPf.
Telefon: 09181 2912-50
Telefax: 09181 2912-20

E-Mail: bgm.brandenburger@vg-neumarkt.de

Die Gemeinde Sengenthal hatte im Rahmen der durchgeführten Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Das Ergebnis dieser Anfrage stellt sich wie folgt dar:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie – BbR)

Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR

Achtung:

Erschließungsgebiet wurde geändert. Die Frist zur Angebotsabgabe wurde deshalb auf 16.06.2015, 11.00 Uhr festgelegt.

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Dokumente:

Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Dokumente:

Erschließungsgebiet Sengenthal Süd – Buchberg Süd

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)