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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 2912-20
Der Gemeinderat Sengenthal hat am 25.01.1994 beschlossen, rückwirkend ab 01. August 1991 Maßnahmen zur Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser auf bebauten Grundstücken mit einem Zuschuss zu fördern.
Am 05.11.2013 hat der Gemeinderat beschlossen, die Fördersätze für die Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser mit Wirkung vom 01.01.2014 anzuheben.
Nachstehend wird dieser Beschluss, aus dem die Förderrichtlinien zu ersehen sind, veröffentlicht und hierzu noch folgendes angemerkt:
Die gemeindliche Förderung wird nur für bauliche Maßnahmen gewährt, die eigens dazu ausgeführt wurden bzw. werden, Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückzuhalten oder dort versickern zu lassen. Nicht bezuschusst werden daher stillgelegte Hauskläranlagen, ehemaligen Jauche- oder Güllegruben udgl., die als Regenwasserspeicher genutzt werden.Auch wenn eine gemeindliche Förderung für diesbezügliche Anlagen nicht erfolgen kann, ist die Verwendung dieser Anlagen als Regenwasserspeicher wünschenswert und führt bei entsprechender Nutzung (Gartenbewässerung udgl.) zu geringeren Wassergebühren.
Antrag auf Förderung kann bei der Gemeinde oder in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. gestellt werden.
>> Antrag im pdf-Format
Die Gemeinde Sengenthal gewährt zur Verbesserung des Grundwasserhaushalts und insbesondere zur Schonung der Trinkwasserreserven, für die nachstehenden Maßnahmen zur Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser folgende Zuschüsse:
Für die Errichtung eines festinstallierten Regenwasserspeicherschachts ohne Versickerung:
bei einem Rauminhalt von mindestens 2,5 m³ | |
für jedes weitere über 2,5 m³ hinausgehende Speichervolumen je volle m³ höchstens jedoch | |
Für die Errichtung eines Regenwasserspeicherbauwerks mit einem Rauminhalt von mindestens 10 m³ mit anschließender Versickerung unter der Voraussetzung, dass alle auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswässer in den Untergrund eingeleitet werden: 700,00 €
Dieser Zuschuss wird auch dann gewährt, wenn durch geeignete anderweitige Maßnahmen gewährleistet werden kann, dass das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in den Untergrund eingeleitet wird.