Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben als sog. Realsteuer von den Gewerbetreibenden erhoben. Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaft steuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Vom so modifizierten Gewinn wird durch gesetzlich festgelegte Von-Hundert-Sätze (Steuermesszahlen) der Steuermessbetrag von den Finanzämtern errechnet und in einem Steuermessbescheid der Gemeinde mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde an die Bescheide des Finanzamtes gebunden ist, und dass Einwände gegen diese Bescheide im Rahmen der gemeindlichen Steuererhebung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn die Finanzamtsbescheide bestandskräftig sind. Die Verwaltung der Realsteuern wurde in der Weise aufgeteilt, dass die Finanzämter für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung der Steuermessbeträge und den Erlass der Steuermessbescheide ermächtigt sind. Die Gemeinden jedoch sind zuständig für die Festsetzung der Hebesätze, die Berechnung der Steuer, den Erlass der Realsteuerbescheide, die Einhebung und die Beitreibung der Steuern.

 

Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Sengenthal beträgt 290 v.H.

 

Ansprechpartner:

Frau Christine Braun
Tel.: 09181/2912-134
E-Mail: braun@vg-neumarkt.de