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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzesssiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sengenthal gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen zu befragen.
Die Gemeinde Sengenthal arbeitet beim Breitbandausbau gemäß Nr. 6.6 BbR mit der Gemeinde Berngau interkommunal zusammen.
>> Die Gemeinde Sengenthal bittet daher, bis spätestens 30. April 2016
zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.