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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181 2912-0
Fax: 09181 2912-20
Die nachhaltige Entwicklung und der Klimaschutz sind mit die größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Wissenschaft ist sich einig, dass nur noch wenige Jahre bleiben, um die Energieversorgung auf eine umweltverträgliche Grundlage zu stellen. Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, auch vor Ort auf der Ebene der Gemeinden nach Lösungsansätzen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz zu suchen.
Mit dem Förderprogramm, das die AOM-Kommunen erarbeitet haben, soll der Einstieg in die energetische Sanierung der Wohngebäude erleichtert werden.
Beginn des Förderprogramms ist der 01.01.2017 bei einer Laufzeit von zwei Jahren. Das Förderprogramm war zunächst bis 31.12.2018 befristet.
Lt. GR-Beschluss v. 12.03.2019 wurde das Förderprogramm um ein Jahr bis 31.12.2019 verlängert.
Es werden weiterhin Maßnahmen bezuschusst, die ab 01.01.2017 realisiert werden. Zudem wurden jedoch in der GR-Sitzung am 12.03.2019 auch unten angefügte Änderungen beschlossen.
Die Objekte müssen in der Gemeinde Sengenthal liegen und selbst genutzt werden.
Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.
Der Förderantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum
gestellt werden. Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein.
Die Liste der förderfähigen Maßnahmen wird um den Punkt "Hausgerätetausch durch Neugeräte der Energieeffizienz A+++ mit einer Förderung von 100 Euro pro Gerät ergänzt.
Die Förderung von Stromspeichern erfolgt unabhängig von der Förderung durch die KfW mit 250 Euro pro Stromspeicher.
Elektrofahrzeuge werden nicht mehr gefördert.
Für Fragen zum Förderverfahren und zur Antragstellung steht in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. Herr Michael Bachmann zur Verfügung.
Kontakt:
Michael Bachmann
09181/2912-135
bachmann@vg-neumarkt.de