Breitbanderschließung der Gemeinde Sengenthal

Modul 1 / Modul 2 - Markterkundungsverfahren - 3. Verfahren

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten, als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Die Kommune hat in einer ersten Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Gemäß Nr. 4.3 ff. BbR „Markterkundung“ wird um Stellungnahme der Netzbetreiber zu folgenden Punkten zu gebeten:

  • Eigenwirtschaftliche Ausbaupläne der Netzbetreiber im Erschließungsgebiet
  • Dokumentation der Ist-Versorgung
  • Aktuelle Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt. Siehe dazu folgende Dokumente:

>> Markterkundung - Bekanntmachung

>> Gemeinde Sengenthal - Karte 1

>> Leitfaden technisches Konzept