Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)

Kategorie: – 14. August 2026

Bekanntmachung der Niederlegung


Vollzug der Gemeindeordnung;
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(Hauptsatzung)



Die Gemeinde Sengenthal hat eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) erlassen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 11.05.2026 in
Kraft.


Die Satzung der Gemeinde Sengenthal zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer
32), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur ständigen Einsichtnahme nieder.


Neumarkt i.d.OPf. den 14.08.2026
Gemeinde Sengenthal
Thomas Klein
Erster Bürgermeister



Bekanntmachungsnachweis:
Über die Homepage der Gemeinde Sengenthal
Veröffentlicht am 14.08.2026

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