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Kommunale Förderprogramme

AOM-Förderprogramm

Die energieeffiziente Gebäudesanierung stellt bei uns, wie in ganz Deutschland, das mit Abstand größte Energieeinsparungspotenzial dar. Mit dem Förderprogramm, das wir als Kommunen im Aktionsbündnis Oberpfalz-Mittelfranken kurz AOM gemeinsam erarbeitet haben, möchten wir Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unter anderem den Einstieg in die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes erleichtern. Die Energiekosten für Heizung und Strom sind in den letzten 10 Jahren deutlich gestiegen. Mit der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes können nicht nur Brennstoff- und Stromkosten gespart werden, sondern auch für den Werteerhalt Ihrer Immobilie sorgen und auch den Komfort im Haus verbessern.

In der Dezember-Sitzung 2023 des Gemeinderates Sengenthal wurde beschlossen, das Förderprogramm bis 31.12.2024 zu verlängern.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per E-Mail an hollweck@vg-neumarkt.de
oder per Post an
Gemeinde Sengenthal
Frau Hollweck
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt

Das Aktionsbündnis Oberpfalz-Mittelfranken (AOM) wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz betreut.

Allgemeine Anforderungen:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Das Objekt muss in der Gemeinde Berngau liegen.
  • Das Programm und die Förderungen sind grundsätzlich auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt.
  • Die Mittelvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums.
  • Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden.
  • Das Förderprogramm ist zunächst bis 31.12.2024 befristet.
  • Gefördert mit den Mitteln des Freistaats Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Gefördert mit den Mitteln des Freistaats Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Die Anträge für die entsprechenden Förderverfahren sind in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. erhältlich oder können in unserem Rathaus Online als PDF abgerufen und ausgedruckt werden.

Kommunales Förderprogramm

Zisternenförderung

Die Gemeinde Sengenthal gewährt zur Verbesserung des Grundwasserhaushalts und insbesondere zur Schonung der Trinkwasserreserven, für die nachstehenden Maßnahmen folgende Zuschüsse:

Der Gemeinderat Sengenthal hat am 25.01.1994 beschlossen, rückwirkend ab 01. August 1991 Maßnahmen zur Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser auf bebauten Grundstücken mit einem Zuschuss zu fördern.


Nachstehend wird dieser Beschluss, aus dem die Förderrichtlinien zu ersehen sind, veröffentlicht und hierzu noch folgendes angemerkt:

Am 05.11.2013 hat der Gemeinderat Sengenthal beschlossen, die Fördersätze für die Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser mit Wirkung vom 01.01.2014 anzuheben. *)

Die gemeindliche Förderung wird nur für bauliche Maßnahmen gewährt, die eigens dazu ausgeführt wurden bzw. werden, Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückzuhalten oder dort versickern zu lassen. Nicht bezuschusst werden daher stillgelegte Hauskläranlagen, ehemalige Jauche- und Güllegruben udgl., welche als Regenwasserspeicher genutzt werden.

Auch wenn eine gemeindliche Förderung für diesbezügliche Anlagen nicht erfolgen kann, ist die Verwendung dieser Anlagen als Regenwasserspeicher wünschenswert und führt bei entsprechender Nutzung (Gartenbewässerung udgl.) zu geringeren Wassergebühren.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Email an hollweck@vg-neumarkt.de oder per Post an:

Gemeinde Sengenthal
Frau Hollweck
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt

Nebenbestimmungen zur Zuschussgewährung

Der Zuschuss ist der Gemeinde Sengenthal zurückzuzahlen, wenn