Bekanntmachung
Allgemein | Bekanntmachung Pilsach
Die Gemeinde Pilsach beantragte beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Alle Ortsteile werden im Trennsystem entwässert. Schmutzwässer – nicht Bestandteil dieses Verfahrens — werden zur Kläranlage Neumarkt geleitet. Die Einleitungen bestehen seit längerer Zeit. Einige der bisherigen wasserrechtlichen Erlaubnisse enden mit den Kalenderjahr…