Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten

Kategorie: Bekanntmachung Sengenthal – 20. Dezember 2024

Bekanntmachung

Die Gemeinde Sengenthal hat eine Satzung über die Erhebung von Verwal-tungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sengenthal (Kostensatzung) mit kommunalem Kostenverzeichnis erlassen. Die Satzung mit Anlage tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sengenthal (Kostensatzung) mit kommu-nalem Kostenverzeichnis liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein-schaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 32), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur ständigen Einsichtnahme auf.

Neumarkt i.d.OPf., 18.12.2024
GEMEINDE SENGENTHAL

Werner Brandenburger
Erster Bürgermeister

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