Kategorie: Mitteilung Berngau, Mitteilung Pilsach, Mitteilung Sengenthal, Mitteilung – 28. Februar 2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. ist über den gestern veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) vom 15.02.2024 bezüglich der Zulässigkeit von Drohnenbefliegungen in der Stadt Neumarkt St. Veit informiert.
Bei dieser Drohnenbefliegung sollten u.a. auch Daten erhoben werden, die für Erhebung von Beiträgen zur Wasser- und Abwasseranlage verwendet werden sollten.
Ob und wieweit das Ergebnis dieses Beschlusses Auswirkungen auf die derzeit laufende Flächenermittlung in unserer Gemeinde hat, wird derzeit von der Verwaltung geprüft. Hierzu steht sie in engem Austausch mit verschiedenen Aufsichtsbehörden und Organisationen.
Dies wird jedoch einige Zeit benötigen, weshalb wir um Ihr Verständnis und Ihre Geduld bitten. Sobald uns weitere Informationen bekannt sind, werden wir Sie entsprechend informieren.